Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß §3 Baustellenverordnung
Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes an den Baufortschritt oder die geänderten Baumaßnahmen.
Koordination aller Maßnahmen nach §4 Arbeitsschutzgesetz
Koordination aller an der Baumaße beteiligten Unternehmen